Eintracht: 35.000 Euro Strafe und Teilausschluss auf Bewährung

von Robert Braumann


Eintracht-Anhänger beim Derby gegen Hannover. Foto: privat
Eintracht-Anhänger beim Derby gegen Hannover. Foto: privat | Foto: privat



Braunschweig. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Eintracht Braunschweig wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Zudem wurde ein Teilausschluss der Fans verhängt, allerdings auf Bewährung.

Blöcke 8 und 9 auf Bewährung


Bis zu 15.000 Euro der Strafe kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Außerdem muss der Club ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit ligaunabhängig zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit endet am 31. Dezember 2017.

Für den möglichen Vollzug sind im Urteil klare Vorgaben definiert: So müssten in diesem Fall beim darauffolgenden Liga-Heimspiel die Blöcke 8 und 9 (Südkurve) geschlossen bleiben. Zudem dürften dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Darüber hinaus erhält Eintracht Braunschweig die Auflage, am 29. Spieltag der laufenden Saison (15. bis 17. April 2017) während des Auswärtsspiels bei Hannover 96 mindestens 80 eigene Ordnungskräfte in Abstimmung mit dem Heimverein einzusetzen.

Warum die Strafe? Während des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 20. August 2016 war im Braunschweiger Zuschauerbereich mehrmals Pyrotechnik gezündet worden, wodurch die Begegnung zwischenzeitlich für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Für eine etwa zweiminütige Unterbrechung sorgten Braunschweiger Zuschauer im Verlauf des Derbys gegen Hannover 96 am 6. November 2016 durch das Abbrennen von mindestens 30 Bengalischen Feuern und das Abfeuern von Leuchtraketen auf das Spielfeld. Und auch während des Auswärtsspiels beim Karlsruher SC am 17. Dezember 2016 wurde im Braunschweiger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



eintracht.com hat mit Soeren Oliver Voigt, dem Geschäftsführer der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA ein kurzes Interview zu dem aktuellen Urteil geführt.

Auf die hohe Strafe angesprochen sagte er: "Beim Niedersachsenderby gegen Hannover 96 am 6. November 2016 ist es während des Spiels, insbesondere aber in der zweiten Halbzeit, durch das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fan-Utensilien, durch Abschießen von Leuchtkugeln, Zeigen von Spruchbändern mit zum Teil inakzeptablen Inhalten sowie Verunglimpfungen der Polizei zu Szenen gekommen, die niemand sehen will und die für uns als Verein in dieser Art und Weise nicht hinnehmbar sind. Wir haben uns von Anfang an gemeinsam mit Hannover 96 unter anderem bei der Polizei und dem Innenministerium für eine fanfreundliche Umsetzung des Derbys – unter anderem mit dem vollen Karten-Kontingent für Gästefans und einer freien Anreise – stark gemacht. Gerade im Hinblick darauf haben uns diese Aktionen enttäuscht und ein Stück weit desillusioniert. Wir – Verein und Fans – müssen nun für mindestens ein Jahr mit einem drohenden Teilausschluss leben. Es kann nur in unser aller Sinne sein, gemeinsam Sorge dafür zu tragen und Verantwortung dafür zu übernehmen, dass es soweit nicht kommt. Denn niemand hat Interesse daran, erstmals einen Teilausschluss bei einem Heimspiel im EINTRACHT-STADION umsetzen zu müssen."

Die Auswirkungen der Vorfälle hätten sich auch bei der Stimmung bemerkbar gemacht. "Das Abschießen der Leuchtspurmunition war für Spieler, Schiedsrichter und Mitarbeiter im Innenraum gefährlich. Darüber hinaus haben diese Aktionen leider zur Folge gehabt, dass die eigentlich dringend benötigte Unterstützung der Mannschaft in der zweiten Halbzeit extrem gelitten hat und von einer ‚Derbystimmung‘ leider nicht mehr viel zu spüren war. Vorfälle in diesem Ausmaß erschweren zudem eine wirksame Vertretung von Faninteressen auf verschiedenen Ebenen. Sie sind Katalysator für Diskussionen rund um die Themen Fankultur und Stadionsicherheit. Altbekannte Forderungen wie die Abschaffung der Stehplätze, die Verteuerung der Ticketpreise oder die Begrenzung von Ticketkontingenten für Gästefans werden insbesondere von fußballfernen Institutionen angeschoben. Dies ist natürlich nicht in unserem Sinne."

Zu den Konsequenzen sagte er: "Im ersten Schritt sind der aktiven Fanszene Privilegien gestrichen worden. Wir sind aber dennoch überzeugt davon, dass es richtig ist, mit allen Gruppen – egal welcher Meinung sie zu kontrovers diskutierten Themen sind – zu sprechen und werden weiterhin versuchen, sie von unseren – auf der Gesetzeslage basierenden Positionen – zu überzeugen. Gerade im Hinblick auf das Rückspiel in Hannover im April 2017 gehen wir in einen intensiven Austausch. Darüber hinaus denken wir darüber nach, den Teil der Strafe, der für gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann, in einen dritten Fanbeauftragten zu investieren."


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