Sportgericht Gifhorn: Entscheidung nach Hallenturnierabbruch


Das Kreissportgericht des NFV hat entschieden. Symbolbild: Foto: Frank Vollmer
Das Kreissportgericht des NFV hat entschieden. Symbolbild: Foto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer



Gifhorn. Das Sportgericht des NFV Kreis Gifhorn befasste sich am gestrigen Abend mit dem Abbruch des durch den Wesendorfer SC veranstalteten Hallenturniers am 29. Dezember 2017. Dort kam es während der Halbfinalbegegnung zwischen dem SV Langwedel und dem SV Welat zu Vergehen von Spielern, welche eine Zuschauerreaktion auslösten. Das Spiel wurde infolgedessen durch den Schiedsrichter abgebrochen. Die Veranstalter entschlossen sich, das Turnier nicht weiter fortzusetzen. Ein Bericht von Sven Bärensprung.

Das Kreissportgericht stellte zu Beginn der Verhandlung klar, dass jegliche Spielabbrüche satzungsgemäß durch das Sportgericht behandelt und abgeurteilt werden müssen, wenn Ermittlungen zu führen sind. Bei dem Hallenturnier des Wesendorfer SC handelte es sich um ein ordnungsgemäß angemeldetes und genehmigtes Hallenturnier, welches seitens des NFV Kreis Gifhorn mit neutralen Schiedsrichtern besetzt wurde.

Nach mündlicher Beweisaufnahme unter Anhörung des angesetzten Schiedsrichters und Verantwortlichen des Veranstalters Wesendorfer SC und der beteiligten Vereine SV Langwedel und SV Welat, sah es das Kreissportgericht als erwiesen an, dass der Spielabbruch der Halbfinalbegegnung SV Langwedel gegen SV Welat durch beide Mannschaften, bzw. durch das unberechtigte Betreten des Spielfeldes von Anhängern beider Vereine, verursacht wurde.

Da die zur Eskalation führende Situation von einem Spieler des SV Langwedels ausging, erhält der SV Langwedel eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 EUR und muss für drei Viertel der Verfahrenskosten aufkommen. Durch das unberechtigte Betreten des Spielfeldes von Anhängern beider Vereine, erhält auch der SV Welat eine Geldstrafe in Höhe von50,00 EUR und muss für ein Viertel der Verfahrenskosten tragen. Der Veranstalter Wesendorfer SC wird für das nicht ordnungsgemäße Ausfüllen von Spielberichtsformularen mit 15,00 EUR Strafe belegt.

Nachträgliche Sperrstrafen gegen Spieler können durch das Sportgericht nicht verhängt werden, da aufgrund fehlender Spielformulare eine zweifelsfreie Zuordnung durch den Schiedsrichter und das Sportgericht nicht möglich ist.

Das Kreissportgericht stützt sein Urteil auf § 39 Abs. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V. Demnach sind "die Vereine auch für das Verhalten ihrer Anhänger auch auf fremden Plätzen vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Sie haben das Verschulden ihrer Anhänger in gleichem Umfang zu vertreten, wie eigenes Verschulden."

Kreissportgerichtsvorsitzender Jürgen Fricke erinnert noch mal alle Vereine daran, dass auch bei Test-/Freundschaftsspielen und Turnieren Spielformulare ordnungsgemäß auszufüllen und der spielleitenden Stelle zu übersenden sind. Nur so können Vorkommnisse jegliche Art im Nachhinein aufgeklärt werden. Desweiteren besteht auch nur so Versicherungsschutz für die Spieler.

Der Kreisvorstand des NFV Kreis Gifhorn bedauert die Vorkommnisse und lobt explizit die Eigeninitiative der Vereine SV Langwedel und SV Welat, welche sich bereits weit vor der Sportgerichtsverhandlung zu einem Freundschaftsspiel am 23.02.2018 um 19:00 Uhr in Langwedel verabredet haben.

Gegen das Urteil der mündlichen Verhandlung besteht die Möglichkeit der Berufung.


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