Urteil gefällt: "Neuner" bleibt gegen Heidenheim leer

von Frank Vollmer


Unrühmliches Saisonfinale: Der Platzsturm gegen Wolfsburg. Foto: Agentur Hübner
Unrühmliches Saisonfinale: Der Platzsturm gegen Wolfsburg. Foto: Agentur Hübner | Foto: Agentur Hübner



Braunschweig. Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat entschieden: Eintracht Braunschweig muss für das Fehlverhalten einiger Fans 25.000 Euro Strafe zahlen. 
Auch wird es einen Teilausschluss von Block 9 beimHeimspiel gegen Heidenheim geben. Block 8 bleibt bis Ende des Jahres auf "Bewährung".

Block 9 gegen Heidenheim leer


Dreimal fielen Anhängervon Eintracht Braunschweig in der jüngeren Vergangenheit negativ auf. So wurde während desBundesliga-Relegationsspiels gegen den VfL Wolfsburg am 29. Mai 2017 Pyrotechnik entzündet und der Platz gestürmt. Zuvor war beim Niedersachsenderby in Hannoveram 15. April 2017 der Gast-Bereich der HDI-Arena gestürmt worden, wobei ebenfalls Pyrotechnik gezündet wurde.

Der DFB hatEintracht Braunschweigwegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in diesen drei Fällen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. 

Darüber hinaus hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 26. Januar 2017 widerrufen, nach dem ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden muss. Dieser-Teilausschluss im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war seinerzeitfür ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden.

Zum ersten Eintracht-Heimspiel in der Saison 2017/2018 am 5. August 2017 gegen den 1. FC Heidenheim muss nach dem Urteil der Block 9 leer und geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.Der Dauerkarten-Verkauf für Block 8 beginnt zeitnah. Detail-Informationen dazu will der Verein in Kürze bekanntgeben.Der Dauerkarten-Verkauf für Block 9 startet nach dem Heidenheim-Spiel.
"Zudem wird geprüft, inwiefern insbesondere die Hauptverursacher in Regress genommen werden können. Wichtig ist für uns aber auch, dass für die Zukunft kein Generalverdacht gegen unsere komplette Fanszene ausgesprochen wird." Soeren Oliver Voigt

"Kein Generalverdacht mehr"


Der Widerruf der Bewährung erstreckt sich dem Urteil des DFB nach ausschließlich auf den "Neuner"im Eintracht-Stadion. Bei Block 8 bleibt die Aussetzung zur Bewährung weiterhin bis zum 31. Dezember 2017 aufrecht erhalten. "Durch die Vorfälle in Hannover sowie beim Relegations-Rückspiel ist Eintracht Braunschweig zunächst ein erheblicher überregionaler Image- und nun auch ein hoher finanzieller Schaden entstanden“, verurteiltSoeren Oliver Voigt die Vorkommnisse.

Der Geschäftsführer der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA betont weiterhin: "Wir verurteilen jede Form von Gewalt und Pyrotechnik sowie das Zünden von Böllern und haben bereits damit begonnen, erste Stadionverbote auszusprechen. Zudem wird geprüft, inwiefern insbesondere die Hauptverursacher in Regress genommen werden können. Wichtig ist für uns aber auch, dass für die Zukunft kein Generalverdacht gegen unsere komplette Fanszene ausgesprochen wird."

Die ablehnende Haltung zu den Böllern hätte eineMehrheit der Zuschauer im Spiel gegen den VfL Wolfsburg sehr deutlich gemacht.Darüber hinaus hätteneinige Fans bei der Aufklärung mitgeholfen und unter anderem dazu beigetragen, dass die Böllerwerferermittelt werden konnten. Dabei kam auch heraus, dass sie nicht der aktiven Fanszeneoder einer ihrer Fangruppierungen angehören. Darum bleibt der "Achter" im Eintracht-Stadion vorerst von dem Teilausschluss verschont: "Aufgrund der umfangreichen Erkenntnisse haben wir deshalb auch Einspruch gegen den ursprünglich geplanten Teilauschluss von Block 8 eingelegt, dem der DFB gefolgt ist", so Voigt.

Mehr lesen


https://regionalsport.de/sehr-wahrscheinlich-eintracht-erwartet-eine-blocksperre/


mehr News aus der Region


Weitere spannende Artikel