Versuchter Totschlag mit Kuhfuß: Tatvorwurf fallen gelassen

von Frank Vollmer


Die weiträumigen Hausdurchsuchungen bei Fans von Eintracht Braunschweig ergaben nichts. Waren sie verhältnismäßig?
 Symbolfoto: Grimm
Die weiträumigen Hausdurchsuchungen bei Fans von Eintracht Braunschweig ergaben nichts. Waren sie verhältnismäßig? Symbolfoto: Grimm | Foto: Grimm



Braunschweig/Hannover.In einer großflächig angelegtenRazzia durchsuchte die Polizei Mitte Juni mehr als 90 Wohnungen überwiegend jugendlicher Fußballfans von Eintracht Braunschweig. Einer von ihnenwurde wegen versuchten Totschlags mit einem Kuhfuß gesucht. Nun nahm der Fall eine überraschende Wende.

Waren die Hausdurchsuchungen verhältnismäßig?


Miteiner großflächig angelegten Hausdurchsuchung in mehr als 90 Wohnungen überraschten die Hannoveraner Polizisten am frühen Morgen des 14. Juni 2017 auch die Kollegen aus Braunschweig. „Die komplette Polizeiaktion war ausschließlich darauf ausgerichtet, den Täter mit dem Kuhfuß zu ermitteln“, bestätigte damals Oberstaatsanwalt Thomas Klinge von der Staatsanwaltschaft Hannover. Der gesuchte Tatgegenstand war mutmaßlich beim Derby am 15. April 2017 in Hannover für einen gezielten Schlag auf den Helm eines Polizisten benutzt worden, was als versuchter Totschlags gewertet wurde und alsoffizieller Grund für die Hausdurchsuchungenangegeben wurde.

Nun nahm der Fall eine überraschende Wende:Der Tatvorwurf des versuchten Totschlags wurde bei allen 92 verdächtigten Eintracht-Fans fallen gelassen. „Laut den damaligen Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft seien bei den Wohnungsdurchsuchungen diverse, für das Verfahren relevante Gegenstände sichergestellt worden“,sagt Mike Weber von der Blau-Gelben Hilfe (BGH) und ergänzt: „Entgegen dieser Aussagenkonnten tatsächlich keinerlei Hinweise auf einen Täter gefunden werden und die Vorwürfe gegenüber den Beschuldigten erwiesen sich offenbar als unhaltbar.“

Das Vorgehen der Polizei sei zumindest fragwürdig. „Wir hatten von Anfang an Zweifel, ob die Wohnungsdurchsuchungen verhältnismäßig waren“, kritisiert Weber. Der Ermittlungsverlauf werde von der BGH als gezielter Versuch von Staatsanwaltschaft und Polizei eingeordnet, Fans zu „stigmatisieren und zu kriminalisieren“, ohne dass konkrete Beweise vorliegen würden. „Bei den betroffenen Fans ist der Eindruck entstanden, dass die Ermittlungsbehörden zu dubiosen Methoden gegriffen und ihre Rechte nicht gewahrt haben“,so Weber weiter.

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